|
Aufnahme in die HTL Zeltweg |
Aufnahmebedingungen
Aufnahme
Übertritt
Die für die
Aufnahme erforderlichen Formulare sowie die angeführten Informationsschreiben können Sie, wenn Sie den Adobe Reader oder
ein anderes Programm zum Öffnen von pdf-Dateien installiert haben, öffnen
und ausdrucken:
Im
Informationsblatt über das
Aufnahmeverfahren für das Schuljahr 2012/2013 können Sie nachlesen, wie das
Aufnahmeverfahren im Detail geregelt ist.
Einen kurzen Überblick darüber, wann eine Aufnahmsprüfung zu machen ist erhalten
Sie
hier.
1.
AUFNAHMEBEDINGUNGEN
1.1. Aufgenommen werden:
a) ordentliche Schüler, die alle
lehrplanmäßigen Unterrichtsgegenstände regelmäßig besuchen;
b) außerordentliche Schüler, welche die
Schule nach einer bereits absolvierten facheinschlägigen Lehre zum Zwecke der
Weiterbildung oder Umschulung besuchen wollen;
c) außerordentliche Schüler, die
aufgrund ihrer Vorbildung für die Aufnahme in eine höhere Klasse befähigt wären,
jedoch in einzelnen Unterrichtsgegenständen diese Befähigung erst erlangen
müssen. Diesen Schülern wird die Möglichkeit gegeben, die fehlenden Kenntnisse
und Fertigkeiten nachzuholen.
Im Falle der unter b) und c) genannten
Bewerber ist eine persönliche Vorsprache in der Direktion der Schule notwendig.
1.2. Für die Aufnahme in den I. Jahrgang
a) die Vollendung des 14. Lebensjahres im
Kalenderjahr der Aufnahme;
b) die erfolgreiche Absolvierung der 8.
Schulstufe der Pflichtschule, bzw. einer AHS-Unterstufe. (Die Erfolge in den
Unterrichtsgegenständen: Musikerziehung, Gesang, Leibesübungen und Kurzschrift
bzw. Latein und Geometrisch Zeichnen werden dabei nicht berücksichtigt);
c) die Beherrschung der Unterrichtssprache;
d) körperliche Eignung.
Die Aufnahmsprüfung
(Eignungsuntersuchung) entfällt in folgenden Fällen:
a) Aufnahme in die „Berufsbildende Höhere
Schule" (BHS)
Keine Aufnahmsprüfung für AHS-Absolventen, die
die 4. Klasse AHS oder eine höhere Klasse erfolgreich abgeschlossen haben.
Keine Aufnahmsprüfung für
Hauptschulabsolventen, die die 4. Klasse HS in der 1. Leistungsgruppe oder den
Polytechnischen Lehrgang erfolgreich abgeschlossen haben. Bei
leistungsdifferenzierten Pflichtgegenständen (Englisch, Deutsch, Mathematik) muß
der Schüler, der in der 2. Leistungsgruppe war, in diesen Gegenständen zumindest
mit „Gut" beurteilt worden sein. Wenn nicht, hat er in diesem Gegenstand eine
Aufnahmsprüfung an der BHS abzulegen.
Schüler aus der 3. Leistungsgruppe müssen für
den entsprechenden Gegenstand eine Aufnahmsprüfung an der BHS ablegen.
b) Aufnahme in die „Berufsbildende Mittlere
Schule" (BMS Fachschule)
Keine Aufnahmsprüfung für HS-Absolventen, die
in der 1. oder 2. Leistungsgruppe waren. Für Gegenstände in der 3.
Leistungsgruppe muß eine Aufnahmsprüfung abgelegt werden.
c) Reihungskriterien:
Sind vom Schulgemeinschaftsauschuß
schulautonom aufgrund der Noten des Jahreszeugnisses festgelegt (Mathematik,
Deutsch, Englisch, Physik).
d) Durchführung der Aufnahmeprüfung:
Ist schulautonom (schriftlich und/oder
mündlich).
Die an unserer Schule durchgeführte Prüfung
gilt auch für alle anderen Schulformen.
e) Termin der Aufnahmsprüfung:
Für das jeweilige Schuljahr voraussichtlich in
der letzten Schulwoche.
Aufnahmswerber werden vom genauen Termin der
Prüfung von der Schulleitung schriftlich verständigt.
Bei Bedarf ist ein Herbsttermin möglich.
f) Stoff der Aufnahmsprüfung:
Die Aufnahmsprüfung umfasst für die BHS den
Stoff der 4. Klasse Hauptschule der I. Leistungsgruppe, für die BMS den Stoff
der 4. Klasse Hauptschule der II. Leistungsgruppe.
Der Eintritt in die Fachschule oder die höhere
Lehranstalt ersetzt den Besuch des Polytechnischen Lehrganges.
1.3. Anmeldung
Zur Anmeldung sind Aufnahmeformulare
erforderlich, die bei den SchülerberaterInnen der Hauptschulen oder Gymnasien
aufliegen oder direkt von der Kanzlei der HTL Zeltweg angefordert werden
können..
Sie können die Formulare aber auch, wenn Sie den Adobe Reader
oder ein anderes Programm zum Öffnen von pdf-Dateien installiert haben, von der
Homepage downloaden und ausdrucken (siehe weiter oben).
zurück zum Seitenanfang
2.
AUFNAHME
2.1. Aufnahme in die ersten Schulstufen
Entsprechend der 11.
Schulunterrichtsgesetz-Novelle (gültig seit dem Schuljahr 1989/90) beträgt die
Klassenschülerhöchstzahl 30 Schüler. Das ergibt zur Zeit für die HTBLA Zeltweg
einschließlich der Außenstelle in Trieben:
| Zwei I. Jahrgänge Höhere
Lehranstalt für Maschinenbau |
60 Schüler |
| Ein I. Jahrgang Höhere
Lehranstalt für
Maschinenbau (Trieben) |
30 Schüler |
| Zwei I. Jahrgänge Höhere
Lehranstalt
für Bautechnik |
60 Schüler |
| Eine Klasse Fachschule für Maschinen-
und Anlagentechnik |
30 Schüler |
Summe: 180 Schüler
Diese maximale Schülerzahl kann nach der Genehmigung der Schulbehörde erster
Instanz (Landesschulrat für Steiermark) um 20 % erhöht werden.
Hinweis: Die
einzelnen Schulstufen werden in den höheren Lehranstalt als „Jahrgänge", in der
Fachschule als „Klassen" bezeichnet.
2.2. Aufnahme von Personen
mit abgeschlossener Berufsausbildung:
Aufnahmewerber mit abgeschlossener
Berufsausbildung (technische Berufe wie z.B. Schlosser, Dreher, Maurer,
Zimmerer) können nach der Zahl der freien Plätze ohne Aufnahmsprüfung als
ordentliche Schüler in den I. Jahrgang aufgenommen werden. Ein Einstieg in den
II. Jahrgang als außerordentlicher Schüler ist ebenso möglich. Um ordentlicher
Schüler des II. Jahrgangs zu werden, sind Einstufungsprüfungen
abzulegen (Termin bis Weihnachten des entsprechenden Schuljahres). Eine
Vorsprache in der Direktion ist unbedingt erforderlich.
zurück zum Seitenanfang
3.
ÜBERTRITT
3.1. Von der 1. Klasse Fachschule
Maschinen- und Anlagentechnik in den 2. Jahrgang der höheren Lehranstalt für
Maschinenbau:
Entsprechend dem Schulunterrichtsgesetz ist ein Übertritt von
der 1. Klasse Fachschule für Maschinen- und Anlagentechnik in den II. Jahrgang
der höheren Lehranstalt für Maschinenbau möglich. Die Aufnahme in den II.
Jahrgang der höheren Lehranstalt für Maschinenbau ist nur nach Maßgabe der
freien Plätze möglich. Bei mehreren Bewerbern ist der Gesamtnotendurchschnitt
des Jahreszeugnisses entscheidend, welches der Direktion im Original in der
ersten Ferienwoche zusammen mit einem Ansuchen (Formular in der Kanzlei)
vorzulegen ist.
3.2. Von der höheren Lehranstalt für
Maschinenbau in die Fachschule für Maschinen-
und Anlagentechnik.
Ein Übertritt von einem niedrigeren Jahrgang
(z.B.1. Jahrgang Maschinenbau) in eine höhere Klasse (z.B. 2. Klasse Fachschule
für Maschinen- und Anlagentechnik) der Fachschule ist bedingt möglich.
zurück zum Seitenanfang
©SI
|