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Aufnahme in die HTL Zeltweg

 

   Aufnahmebedingungen

   Aufnahme

   Übertritt

 

Die für die Aufnahme erforderlichen Formulare sowie die angeführten Informationsschreiben können Sie, wenn Sie den Adobe Reader oder ein anderes Programm zum Öffnen von pdf-Dateien installiert haben, öffnen und ausdrucken:

Im   Informationsblatt   über das Aufnahmeverfahren für das Schuljahr 2012/2013 können Sie nachlesen, wie das Aufnahmeverfahren im Detail geregelt ist.
Einen kurzen Überblick darüber, wann eine Aufnahmsprüfung zu machen ist erhalten Sie hier.


1. AUFNAHMEBEDINGUNGEN

1.1. Aufgenommen werden:

a) ordentliche Schüler, die alle lehrplanmäßigen Unterrichtsgegenstände regelmäßig besuchen;

b) außerordentliche Schüler, welche die Schule nach einer bereits absolvierten facheinschlägigen Lehre zum Zwecke der Weiterbildung oder Umschulung besuchen wollen;

c) außerordentliche Schüler, die aufgrund ihrer Vorbildung für die Aufnahme in eine höhere Klasse befähigt wären, jedoch in einzelnen Unterrichtsgegenständen diese Befähigung erst erlangen müssen. Diesen Schülern wird die Möglichkeit gegeben, die fehlenden Kenntnisse und Fertigkeiten nachzuholen.

Im Falle der unter b) und c) genannten Bewerber ist eine persönliche Vorsprache in der Direktion der Schule notwendig.

 

1.2. Für die Aufnahme in den I. Jahrgang

a) die Vollendung des 14. Lebensjahres im Kalenderjahr der Aufnahme;

b) die erfolgreiche Absolvierung der 8. Schulstufe der Pflichtschule, bzw. einer AHS-Unterstufe. (Die Erfolge in den Unterrichtsgegenständen: Musikerziehung, Gesang, Leibesübungen und Kurzschrift bzw. Latein und Geometrisch Zeichnen werden dabei nicht berücksichtigt);

c) die Beherrschung der Unterrichtssprache;

d) körperliche Eignung.

Die Aufnahmsprüfung (Eignungsuntersuchung) entfällt in folgenden Fällen:

a) Aufnahme in die „Berufsbildende Höhere Schule" (BHS)

Keine Aufnahmsprüfung für AHS-Absolventen, die die 4. Klasse AHS oder eine höhere Klasse erfolgreich abgeschlossen haben.

Keine Aufnahmsprüfung für Hauptschulabsolventen, die die 4. Klasse HS in der 1. Leistungsgruppe oder den Polytechnischen Lehrgang erfolgreich abgeschlossen haben. Bei leistungsdifferenzierten Pflichtgegenständen (Englisch, Deutsch, Mathematik) muß der Schüler, der in der 2. Leistungsgruppe war, in diesen Gegenständen zumindest mit „Gut" beurteilt worden sein. Wenn nicht, hat er in diesem Gegenstand eine Aufnahmsprüfung an der BHS abzulegen.

Schüler aus der 3. Leistungsgruppe müssen für den entsprechenden Gegenstand eine Aufnahmsprüfung an der BHS ablegen.

b) Aufnahme in die „Berufsbildende Mittlere Schule" (BMS Fachschule)

Keine Aufnahmsprüfung für HS-Absolventen, die in der 1. oder 2. Leistungsgruppe waren. Für Gegenstände in der 3. Leistungsgruppe muß eine Aufnahmsprüfung abgelegt werden.

c) Reihungskriterien:

Sind vom Schulgemeinschaftsauschuß schulautonom aufgrund der Noten des Jahreszeugnisses festgelegt (Mathematik, Deutsch, Englisch, Physik).

d) Durchführung der Aufnahmeprüfung:

Ist schulautonom (schriftlich und/oder mündlich).

Die an unserer Schule durchgeführte Prüfung gilt auch für alle anderen Schulformen.

e) Termin der Aufnahmsprüfung:

Für das jeweilige Schuljahr voraussichtlich in der letzten Schulwoche.

Aufnahmswerber werden vom genauen Termin der Prüfung von der Schulleitung schriftlich verständigt.

Bei Bedarf ist ein Herbsttermin möglich.

f) Stoff der Aufnahmsprüfung:

Die Aufnahmsprüfung umfasst für die BHS den Stoff der 4. Klasse Hauptschule der I. Leistungsgruppe, für die BMS den Stoff der 4. Klasse Hauptschule der II. Leistungsgruppe.

Der Eintritt in die Fachschule oder die höhere Lehranstalt ersetzt den Besuch des Polytechnischen Lehrganges.

1.3. Anmeldung

Zur Anmeldung sind Aufnahmeformulare erforderlich, die bei den SchülerberaterInnen der Hauptschulen oder Gymnasien aufliegen oder direkt von der Kanzlei der HTL Zeltweg angefordert werden können..
Sie können die Formulare aber auch, wenn Sie den Adobe Reader oder ein anderes Programm zum Öffnen von pdf-Dateien installiert haben, von der Homepage downloaden und ausdrucken (siehe weiter oben).
 

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2. AUFNAHME

2.1. Aufnahme in die ersten Schulstufen

Entsprechend der 11. Schulunterrichtsgesetz-Novelle (gültig seit dem Schuljahr 1989/90) beträgt die Klassenschülerhöchstzahl 30 Schüler. Das ergibt zur Zeit für die HTBLA Zeltweg einschließlich der Außenstelle in Trieben:

Zwei  I. Jahrgänge Höhere Lehranstalt für Maschinenbau 60 Schüler
Ein I. Jahrgang Höhere Lehranstalt für Maschinenbau (Trieben) 30 Schüler
Zwei  I. Jahrgänge Höhere Lehranstalt für Bautechnik 60 Schüler
Eine Klasse Fachschule für Maschinen- und Anlagentechnik 30 Schüler

Summe: 180 Schüler
Diese maximale Schülerzahl kann nach der Genehmigung der Schulbehörde erster Instanz (Landesschulrat für Steiermark) um 20 % erhöht werden.

Hinweis: Die einzelnen Schulstufen werden in den höheren Lehranstalt als „Jahrgänge", in der Fachschule als „Klassen" bezeichnet.

2.2. Aufnahme von Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung:

Aufnahmewerber mit abgeschlossener Berufsausbildung (technische Berufe wie z.B. Schlosser, Dreher, Maurer, Zimmerer) können nach der Zahl der freien Plätze ohne Aufnahmsprüfung als ordentliche Schüler in den I. Jahrgang aufgenommen werden. Ein Einstieg in den II. Jahrgang als außerordentlicher Schüler ist ebenso möglich. Um ordentlicher Schüler des II. Jahrgangs zu werden, sind Einstufungsprüfungen abzulegen (Termin bis Weihnachten des entsprechenden Schuljahres). Eine Vorsprache in der Direktion ist unbedingt erforderlich.

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3. ÜBERTRITT

3.1. Von der 1. Klasse Fachschule Maschinen- und Anlagentechnik in den 2. Jahrgang der höheren Lehranstalt für Maschinenbau:

Entsprechend dem Schulunterrichtsgesetz ist ein Übertritt von der 1. Klasse Fachschule für Maschinen- und Anlagentechnik in den II. Jahrgang der höheren Lehranstalt für Maschinenbau möglich. Die Aufnahme in den II. Jahrgang der höheren Lehranstalt für Maschinenbau ist nur nach Maßgabe der freien Plätze möglich. Bei mehreren Bewerbern ist der Gesamtnotendurchschnitt des Jahreszeugnisses entscheidend, welches der Direktion im Original in der ersten Ferienwoche zusammen mit einem Ansuchen (Formular in der Kanzlei) vorzulegen ist.

3.2. Von der höheren Lehranstalt für Maschinenbau in die Fachschule für Maschinen- und Anlagentechnik.

Ein Übertritt von einem niedrigeren Jahrgang (z.B.1. Jahrgang Maschinenbau) in eine höhere Klasse (z.B. 2. Klasse Fachschule für Maschinen- und Anlagentechnik) der Fachschule ist bedingt möglich.

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©SI