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Die höhere Lehranstalt für Bautechnik vermittelt Kenntnisse über Entwurf, Dimensionierung und Gestaltung von Gebäuden, die damit verbundenen Materialeinsätze und Fertigungsmethoden sowie über Baugesetze, Baunormen, Baukalkulation und Bauleitung. Durch die praxisnahe Ausbildung werden die Absolventen vorbereitet, Führungsaufgaben in Baubetrieben, Planungsbüros, öffentlichen Ämtern und in der Baustoffindustrie zu übernehmen.

Die höhere Lehranstalt für Bautechnik sieht neben einer allgemeinen Fachausbildung die Ausbildungsschwerpunkte Hochbau und Holzbau vor.

  • Der Ausbildungsschwerpunkt vermittelt eine vertiefte Fachausbildung hinsichtlich Planung und Ausführung von Hochbauten und deren verschiedenen Bauweisen wie Massivbau (Stahlbeton, Ziegel), Leichtbau (Stahl, Holz) bzw. Fertigteilbau.
  • Der Ausbildungsschwerpunkt „Holzbau“ vermittelt eine vertiefende Fachausbildung hinsichtlich Planung und Ausführung von Hochbauten mit besonderer Berücksichtigung des Werkstoffes Holz.


Allgemeines Bildungsziel

Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Bautechnik können ingenieurmäßige Tätigkeiten auf dem Gebiet der Projektentwicklung und des Entwurfs, der Planung und Konstruktion, der Bauausführung und des Baumanagements sowie der Bauwerksinstandhaltung und der Bauteilproduktion ausführen. Sie werden in der Bau- und Baustoffindustrie, in Baufirmen, in Architektur- und Ingenieurbüros, in Baumeister-, Zimmermeister- und Holzbaubetrieben, in der öffentlichen Verwaltung, in Immobilienverwaltungsbetrieben sowie in Betrieben des Baunebengewerbes eingesetzt. Auch die Leitung von Projekten und die Führung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen zählen zu den typischen Aufgaben der Absolventinnen und Absolventen.


Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Bautechnik besitzen die angeführten allgemeinen und berufsbezogenen Kompetenzen, im Besonderen:

     – ein fundiertes Verständnis über den Aufbau und die Funktion von Bauwerken sowie über die in der Bautechnik bedeutsamen Methoden, Materialien und Fertigungsverfahren, das sie im Theorieunterricht (Baukonstruktion, Tragwerkslehre, Baubetrieb, Gestaltung/Baukultur und Infrastruktur) und im Praxisunterricht (Baupraktikum und Produktionstechnik) erworben haben;

     – eine auf die Berufspraxis abgestimmte betriebswirtschaftliche und rechtliche Bildung, umfassende Kenntnisse und Fähigkeiten bezüglich Bauabwicklung und Baumanagement sowie Kompetenz in Projektmanagement und Entrepreneurship, die im Pflichtgegenstand Baubetrieb vermittelt werden;

     – ein hohes Maß an Anwendungssicherheit in den genannten Tätigkeitsbereichen, das sie durch praktische Arbeiten in den Unterrichtsgegenständen Baupraxis und Produktionstechnik sowie Gestaltung und Baukultur (Kompetenzbereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung), in Laboratorien und durch praxisbezogene Projektarbeiten und betriebliche Pflichtpraktika erworben haben und sie verfügen über solide Kenntnisse und fachpraktische Fertigkeiten aus der bautechnischen Produktion;

– das erforderliche fachbezogene Verständnis der mathematischen, naturwissenschaftlichen und informationstechnischen Grundlagen, welche in den Unterrichtsgegenständen Angewandte Mathematik, Naturwissenschaften und Angewandte Informatik vermittelt werden;

– kommunikative Kompetenzen, die auch die Fachterminologie und die im Fachgebiet verwendeten Kommunikations- und Präsentationsformen einschließen und auch in den Unterrichtsgegenständen Deutsch und Englisch vermittelt werden.


Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Bautechnik können

– Bauwerke aus gestalterischer, bautechnischer, wirtschaftlicher und ökologischer Sicht unter Berücksichtigung von Vorgaben, Vorschriften und Normen planen und konstruieren;

– Bauwerke mittels Zeichnungen, Computeranimationen und Modellen darstellen;

– statische Systeme erkennen und analysieren, Tragwerkselemente aus Stahlbeton, Stahl und Holz berechnen, dimensionieren und durch Konstruktionspläne darstellen;

– Entscheidungen bezüglich Baustellenorganisation, Ausschreibungen, Projektmanage-ment, Kalkulation und Vergabe von Bauleistungen treffen;

– Arbeitsabläufe planen und organisieren, Projekte in der Entwicklung organisieren und durch sachgerechte Entscheidungen steuern und überwachen sowie technische Daten über Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung von Vorgaben der Qualitätssicherung erfassen und dokumentieren;

– sich in den für die Bautechnik relevanten Bereichen selbstständig weiterbilden, berufsbezogen in Deutsch und Englisch kommunizieren, Dokumentationen und Fachvorträge erstellen und präsentieren.

Kompetenzorientierte Ausbildung

Mit Einführung der neuesten Lehrplangeneration mit 7. September 2011 wurde der kompetenzorientierte Unterricht etabliert und festgeschrieben. Jede Schülerin bzw. jeder Schüler erwirbt in jedem Jahrgang nachhaltige Kompetenzen die für den jeweiligen Fachbereich wichtig sind. Auf den ersten Blick scheinen die Lehrpläne für Holzbau und für Hochbau komplett gleich zu sein. Die Differenzierung liegt in der Festlegung der fachbereichsbezogenen Kompetenzen (vgl. die Stundentafeln für Hochbau und Holzbau).

 Berechtigungen nach Abschluss der
Höheren Lehranstalt für Bautechnik

Der Absolvent/die Absolventin einer höheren Lehranstalt erwirbt die Studienberechtigung an Universitäten und Hochschulen. Bei einigen Studienrichtungen (z.B. Jus, Medizin) ist am Studienanfang eine Zusatzprüfung aus Latein nachzutragen.

Beim Eintritt in eine Fachhochschule erwachsen dem Absolventen/der Absolventin von berufsbildenden höheren Schulen Vorteile gegenüber Maturanten aus allgemeinbildenden höheren Schulen wegen der Anerkennung und Anrechnung von facheinschlägigen Ausbildungszeiten.

Der Absolvent/die Absolventin ist berechtigt, nach einer fachlichen Praxis von 3 Jahren beim Bundesministerium für Wirtschaftliche Angelegenheiten um die Führung der Standesbezeichnung „Ingenieur“ anzusuchen. Die HTL-Ingenieursausbildung wird auch in der Europäischen Union anerkannt. Absolventinnen und Absolventen von berufsbildenden höheren Schulen dürfen damit in der EU alle Arbeiten verrichten, zu denen sie nach österreichischem Recht Zugang haben.

Absolventen der höheren Lehranstalt für Bautechnik – Ausbildungsschwerpunkt Hochbau können nach Erfüllung der erforderlichen Voraussetzungen zum Beispiel Gewerbeunternehmen des Wärme-, Schall- und Branddämmers bzw. des Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigers führen, bzw. die Meister- oder Befähigungsprüfung des Betonwaren-, Kunststein- und Terrazzoerzeugers, Dachdeckers, Stuckateurs und Trockenausbauers sowie des Bau-, Zimmer-, Steinmetzmeisters oder für das technische Büro ablegen. Darüber hinaus ist der Zugang zum Handelsgewerbe und Gewerbe des Handelsagenten gegeben. (Stand Juli 1998)